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Preise und mehr...
Hier findest Du Informationen über eine Sitzung bei mir für Deinen Erkenntnis Raum, Deine innere Kind Arbeit oder was auch immer Du an Hilfe benötigst.
Eine normale Sitzung dauert 50 min und kostet 65€ (und ist umsatzsteuerfrei).
Der Betrag ist direkt im Anschluss an das Gespräch bar gegen Quittung zu zahlen. Auch eine Zahlung per Paypal oder Überweisung im voraus ist möglich. Details können wir gerne persönlich klären.
Geringverdiener, Schüler und Studenten können einen Sondertarif erhalten, bitte sprechen Sie mich darauf im Vorfeld an.
Wird ein vereinbarter Termin weniger als 48 Stunden vorher abgesagt oder nicht eingehalten, wird das volle Honorar als Ausfallgebühr in Höhe von 65,- € fällig.
Wer sich entscheidet gleich 10 Sitzungen zu buchen, kann diese per Vorkasse zum Preis von 9 Einzelstunden (585,-€) erwerben.
Die Plätze für Psychotherapie, die von den Krankenkassen übernommen werden, sind leider nicht ausreichend im Vergleich zu den psychischen Beschwerden in der Bevölkerung. Viele Beschwerden bleiben unbehandelt bzw. könnten frühzeitig gelindert werden, wenn die Kosten für genügend Plätze von den Krankenkassen übernommen würden.
Die Behandlung bei einem Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie wird in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen. In besonderen Fällen kann ein Kostenerstattungsverfahren bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden. Von manchen privaten Krankenkassen werden die Kosten dagegen übernommen. Hierfür erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse und lasse Sie sich vor Beginn der Sitzungen die Übernahme der Kosten schriftlich bestätigen. Genauere Infos dazu finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Die Behandlung durch einen Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie stellt eine gute Alternative dar:
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kürzere Wartezeiten
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Keine Meldung einer Diagnose an die Krankenkasse
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Keine Begutachtung durch Krankenkasse - der Genehmigungsprozess entfällt
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Keinen Einfluß auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung
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variantenreiche moderne Behandlungsmethoden
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gut investiertes Geld in ihre psychische Gesundheit
Das Kennenlern-Gespräch dauert 15 Minuten und ist kostenlos. In diesem Gespräch können wir sowohl allgemeine Fragen als auch Details zu deinen Beschwerden besprechen. Das Gespräch kann telefonisch oder per Videocall (i.d.R. Zoom) stattfinden. Somit können wir uns kurz "beschnuppern" und schauen, ob und wie ich Dir weiterhelfen kann.
Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenkassen:
Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass die folgenden Hinweise keine rechtliche Beratung darstellen. Ansprüche daraus können mir gegenüber also nicht abgeleitet werden. Rechtsberatungen sind ausschließlich Rechtsanwälten, Rechtsbeiständen, Steuerberatern und Patentanwälten vorbehalten!
Das Bundessozialgericht hat im Dezember 2016 entschieden, dass Krankenkassenmitglieder keinen Anspruch auf Kostenerstattung einer psychotherapeutischen Behandlung durch Heilpraktiker haben.
Dennoch kann es auch für gesetzlich Versicherte sinnvoll sein, bei ihrer Krankenkasse nachzufragen, ob die Leistungen möglicherweise doch erstattet werden. Versicherte können einen Antrag auf Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V stellen. Der Antrag muss in jedem Fall vor Therapiebeginn gestellt werden. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
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Laut Urteil des Bundessozialgerichts sei es Patienten im Sinne des Gebotes einer humanen Krankenbehandlung nicht zuzumuten, länger als 3 Monate auf einen Therapieplatz bei einem der Vertrags-Psychotherapeuten zu warten. Um dies nachzuweisen, ist ein Telefonprotokoll des Patienten hilfreich. Erstellen Sie dafür eine Liste mit Datum Ihrer Anfrage und Namen und Adressen der von Ihnen kontaktierten Kassen-Therapeuten (mindestens drei), die Ihnen keinen Termin anbieten können.
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Lassen Sie sich von Ihrem Haus- oder Facharzt eine Notwendigkeitsbescheinigung für eine psychotherapeutische Behandlung (mit Diagnose nach ICD-10) ausstellen. Sinnvoll ist auch ein kurzes Gutachten bzw. ein Arztbrief aus dem hervorgeht, dass die Nichtbehandlung Ihrer Erkrankung zu einer Verschlimmerung der Beschwerden (und damit auch zu einem Kostenanstieg der Behandlung) führt.
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Bescheinigung von mir, dass sofort mit einer Verhaltenstherapie (Richtlinienverfahren) begonnen werden kann.
Reichen Sie diese Nachweise zusammen mit einem Schreiben (Betreff "Antrag auf Kostenübernahme einer ganzheitlichen Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz gemäß § 13 Abs. 3 SGB V") bei Deiner Krankenkasse ein. Da ein ärztlich bestätigter Behandlungsbedarf besteht, muss der Antrag durch Deine Kasse zügig (innerhalb 3 Wochen) bearbeitet werden.
Die Antragsstellung obliegt zwar alleine dem Patienten, jedoch unterstütze ich Dich selbstverständlich gerne dabei!
Für gesetzlich Versicherte werden außerdem Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen angeboten. Je nach Versicherungsbedingung erstatten diese die Kosten ganz, teilweise oder bis zu einem bestimmten Höchstbetrag pro Jahr. Bitte klären Sie vorher ab, ob ihre Krankenkasse die Kosten von "Heilpraktikerleistungen beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie" übernimmt.
Kostenerstattung durch private Krankenkassen
Private Krankenkassen erstatten die Leistungen (sofern dies in den Vertragsbedingungen vereinbart ist) ganz, teilweise oder bis zu einem bestimmten Höchstbetrag pro Jahr.
Wenn Ihre Krankenversicherung die Erstattung von Heilpraktikerleistungen beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie beinhaltet, beachten Sie bitte Folgendes:
Als Heilpraktikerin beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie habe ich keine Möglichkeit, selbst mit der Kasse abzurechnen. Das heißt, dass Sie das Honorar direkt an mich zahlen und von mir eine Rechnung erhalten. Diese Rechnung können Sie dann bei Ihrer Krankenversicherung zur Kostenerstattung einreichen. Auf die Höhe der Erstattung habe ich keinen Einfluss.
Eine Abrechnung nach dem im Verzeichnis genannten Mindestsatz, der von einigen Versicherern erstattet wird, ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich. Die Sätze des aktuell gültigen Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker stammt aus dem Jahr 1985 und wurde seither nicht an die Kostenentwicklung in Deutschland angepasst.
Therapiekosten, die aus eigener Tasche bezahlt wurden, können ggf. als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden (§ 33 EStG). Bitte frage hierzu Deinen Steuerberater.
